Altgeräte-Entsorgung

Altgeräte-Entsorgung
Elektroni
Altgeräte-Entsorgung
Cola im Mischpult? Durchgebrannte Lautsprecher? Moving-Head mit Sturzschaden? Dann ist es Zeit für neues Equipment! Aber wohin mit dem Altgerät?

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier kurz und verständlich zusammengestellt. Detaillierte Informationen erhalten Sie weiter unten im Text unter "Wir informieren Sie hiermit gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG" über wichtige Hinweise zur Altgeräte-Rückgabe".

Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme zuführen.

Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht erlaubt.

Welche Geräte werden zurückgenommen?

Zurückgenommen werden zum einen Geräte, die dem bei Wacker gekauften Neugerät in Art und Funktion ähnlich sind. Wenn Sie also eine neue Endstufe kaufen, können Sie im Gegenzug eine alte Endstufe zurückgeben. Zum anderen können auch jederzeit und unabhängig vom Neukauf sehr kleine Geräte mit unter 25 cm Kantenlänge (z. B. alte Smartphones) zurückgegeben werden.

Sie sind das alte Zeug los und tun gleichzeitig etwas für die Umwelt!